Wie Sie bei den Nebenkosten sparen können, wie der Winterdienst beim Bauverein Dülken geregelt ist, welche Rechte und Pflichten bei uns gelten – all das haben wir Ihnen in einzelnen Merkblättern übersichtlich zusammengestellt. Die Dateien können Sie im pdf-Format auf Ihren Rechner herunterladen.

WOHNGELDSTÄRKUNGSGESETZ

Zum 1. Januar 2020 tritt das sogenannte „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft. Doch was diese Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll  Ihnen, den Mieterinnen und Mietern, beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

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Wasser – eine kostbare Ressource

Wenn es allein ums Geld geht, fällt der Wasserverbrauch im Haushalt kaum so deutlich ins Gewicht wie etwa die Einsparpotenziale bei Heizung und Strom, denn der größte Anteil der Kosten für das Wasser sind Fixkosten, an denen sich kaum etwas ändern lässt.

Ein überlegter und sparsamer Umgang mit der kostbaren Ressource ist aber dennoch sinnvoll: Schließlich ist Wasser ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste Lebensmittel überhaupt und für unsere Gesundheit von besonderer Bedeutung. Wie die Erfahrung zeigt, ist es durchaus möglich, ohne große Einbußen an Lebensqualität und Komfort auch mit einem geringeren Wasserverbrauch im Haushalt auszukommen.

An dieser Stelle haben wir Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt, die Sie bei einem schonenden Umgang mit dem Wasser unterstützen sollen:

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Hausordnung für mich ??

Du bist vielleicht gerade mit Deiner Familie in eine neue Wohnung eingezogen. Irgendwie ist alles fremd und neu. Ja, und da ist auch noch der Hausmeister, der darauf achtet, dass Du die Hausordnung einhältst… …aber Moment mal, was ist das eigentlich, so eine Hausordnung? Hört sich erst einmal irgendwie kompliziert an. Das ist es aber nicht, ganz im Gegenteil! Es ist sogar ganz einfach zu verstehen. Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner eines Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Und nur wenn du den Durchblick hast, kannst du auch mitreden. Deshalb findest du hier unsere Hausordnung für Kids.

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Welcher Müll – wohin ?

Für Sie als Nutzer ist entscheidend, dass Sie mit einer ordnungsgemäßen Mülltrennung Ihre Wohnnebenkosten begrenzen: Ein kaum zu vernachlässigendes Argument bei Nebenkosten, die in den vergangenen Jahren unter anderem auch durch gestiegene Gebühren bei der Müllentsorgung stetig zugenommen haben. Darüber hinaus tragen Sie mit der Ausnutzung der verschiedenen Recyclingwege zu einem schonenden Umgang mit unseren (Umwelt-)Ressourcen und zu einer Entlastung der Mülldeponien bei – zwei ebenfalls wichtige Argumente.

Die Kreise, Städte und Gemeinden haben jeweils eigene Konzepte dafür entwickelt, wie sie der Vorgabe zur Mülltrennung nachkommen, zu welchen Kosten dies geschehen soll und welche Abfälle wo und wie – zum Beispiel in Containern, Tonnen oder Tüten – gesammelt werden. In der Regel stellen die Kommunen und Kreise uns als Wohnungsunternehmen die Kosten für die Müllabfuhr in Rechnung, die dann auf die Bewohner eines Hauses oder einer Wohnanlage umgelegt werden. Wie viel jeder Einzelne zahlen muss, hängt entweder von der Zahl der Personen ab, die in einem Haushalt leben, oder von der Größe (Quadratmeterzahl) der Wohnung.

Wir haben Ihnen ein paar grundlegende Informationen zusammengestellt, die Ihnen Anhaltspunkte dafür liefern, welcher Müll wo hineinkommt und was zu sammeln und abzugeben ist. Weitere und ausführliche Informationen rund um die Themen Mülltrennung und -vermeidung finden Sie in den Informationsschriften und Abfallratgebern Ihres örtlichen Entsorgungsbetriebes.

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Wenn die „weisse Pracht“ zur Last wird

Winterpflichten für die Mieter des Bauvereins Dülken:
Für unsere Kinder sind Schnee und Eis meist ein toller, am Niederrhein aber eher seltener Winterspaß. Wir Erwachsenen dagegen sehen der „weißen Pracht“ mit gemischten Gefühlen entgegen – einerseits wegen der Erschwernisse auf der Fahrt zum Arbeitsplatz, andererseits wegen des lästigen Winterdienstes vor der eigenen Haustür. Schneeräumen und das Abstreuen der Gehwege gegen Glatteis gehören nämlich für die Mieter des Bauvereins zu den Pflichtaufgaben und sind als Bestandteil des Nutzungsvertrages durch die Hausordnung geregelt.

In unseren Mehrfamilienhäusern obliegt der Winterdienst nicht allein den Bewohnern der Wohnungen im Erdgeschoss; vielmehr beteiligen sich alle Parteien im Haus auf der Grundlage eines Winterplans an den Diensten. Wer „dran“ ist, muss den Bürgersteig vor dem Haus, den Hauseingang, aber auch den Weg zu den Mülltonnen von Schnee räumen und mit Granulat oder Sand streuen. Die Winterpflichten beginnen bei Schneefall und Vereisung morgens um 7 Uhr und enden gegen 20 Uhr.

Bei Dauerschneefall, wenn also Räumen und Streuen sinnlos wäre, muss nicht gefegt werden. Andererseits muss je nach Witterung auch mehrmals zu Schneeschaufel und Streumittel gegriffen werden. Es reicht aus, wenn Bürgersteige und Gehwege so gefegt und bestreut werden, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können. Insgesamt gilt der Grundsatz: Maßnahmen gegen Glätte haben Vorrang vor dem Wegräumen des Schnees.

Wer verhindert ist, egal ob urlaubsbedingt oder aus beruflichen Gründen, muss für eine Vertretung sorgen. Kommt es aufgrund der Eisglätte zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ist der Nutzer seinen Pflichten nicht nachgekommen, hilft ihm eine private Haftpflichtversicherung.

Der Bauverein Dülken kontrolliert die Einhaltung des Winterdienstes und stellt darüber hinaus Streumittel und Arbeitsgeräte, wie Schneeschaufel und Besen, zur Verfügung. Wie für alles im Leben gilt: Handeln Sie als Nutzer nach dem gesunden Menschenverstand und berücksichtigen ein vernünftiges Maß an Vorsicht.

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